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Mobilitätsnachweis - Häufig gestellte Fragen

 Wer kann den Mobilitätsnachweis erhalten?
 Wer füllt den Mobilitätsnachweis aus?
 Welche Bedingungen sind zur Nutzung zu erfüllen?
 Ich habe einen Europass Berufsbildung. Ist der noch gültig?
 In welcher Sprache soll der Mobilitätsnachweis ausgefüllt werden?
 Ist der Mobilitätsnachweis ein offizielles Dokument?
 Wo bekomme ich den Mobilitätsnachweis?

Wer kann den Mobilitätsnachweis erhalten?

Der Europass Mobilitätsnachweis ist für alle Personen verfügbar, die einen Lern- oder Ausbildungsabschnitt im Ausland absolvieren - also für Schüler/innen von allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, für Studierende und Erwachsene. Im Europass Mobilitätsnachweis können also Auslandsaufenthalte sowohl im Bereich der Allgemeinbildung als auch der beruflichen Bildung, aber auch im Bereich der Erwachsenenbildung eingetragen werden.

Gemäß der Definition der EU ist ein Europäischer Lernabschnitt "der Zeitraum, den eine Person - unabhängig von Alter, Bildungsniveau und beruflichem Status - in einem anderen Land zu Lernzwecken verbringt" (aus der Europass Entscheidung). Gemeint kann also sowohl ein Praktikum sein, als auch ein Teil der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder ein Auslandssemester an einer Universität oder Fachhochschule.

Wer füllt den Mobilitätsnachweis aus?

Der Europass Mobilitätsnachweis wird von den an dem jeweiligen Mobilitätsprojekt beteiligten Partnern - der Entsende- und der Gastorganisation - in einer Sprache ausgefüllt, die zwischen den beiden Partnerorganisationen und dem Inhaber des Mobilitätsnachweises vereinbart wurde. In Absprache mit den beiden Einrichtungen kann der Europass Mobilitätsnachweis in Österreich auch teilweise oder zur Gänze vom Nutzer ausgefüllt werden.

Welche Bedingungen sind zur Nutzung zu erfüllen?

Bitte beachten Sie, dass zur Ausgabe des Europass Mobilitätsnachweises die Erfüllung einiger Grundvoraussetzungen (Qualitätskriterien) erforderlich ist:
  • Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen einer Initiative zu Lern- und Ausbildungszwecken statt
  • Der Aufenthalt führt in eines der teilnehmenden europäischen Länder (EU-Länder, EFTA/EWR-Länder, Beitrittsländer, Türkei)
  • Dem Aufenthalt liegt eine Partnerschaft bzw. eine schriftliche Vereinbarung zwischen der in Österreich zuständigen Einrichtung (Entsendeorganisation) und der Gastorganisation im Ausland zugrunde
  • Die schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnereinrichtungen gibt Auskunft über Inhalte, Ziele und Dauer des europäischen Auslandsaufenthalts sowie über die Sprache, in welcher der Mobilitätsnachweis ausgefüllt wird
  • Es sind in beiden Partnerorganisationen Mentoren (Bezugspersonen) genannt.


Im Fall einer Teilnahme an europäischen oder nationalen Mobilitätsprogrammen - wie etwa Sokrates/Erasmus, Comenius, CEEPUS etc. - ist außer der entsprechenden offiziellen Teilnahmezusage (Stipendien- oder Förderzusage) keine zusätzliche Vereinbarung vorzulegen. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ersehen Sie auf der entsprechenden Liste. Andernfalls muss vorab ein Antragsblatt zur Nutzung des Europass Mobilitätsnachweises bei IFA eingereicht werden.

Das Nationale Europass Zentrum ist berechtigt, jederzeit Überprüfungen vorzunehmen, ob eine entsprechende Vereinbarung oder Stipendium vorliegt.

Ich habe einen Europass Berufsbildung. Ist der noch gültig?

Selbstverständlich. Der Europass Berufsbildung wurde bis Anfang 2005 als Instrument für die Dokumentation von beruflichen Kompetenzen verwendet und wird nun vom Europass Mobilitätsnachweis abgelöst. Ein bereits ausgestellter Europass Berufsbildung behält seine Funktion und dokumentiert Qualifikationen, die im Rahmen eines berufsbildungsbezogenen Auslandsaufenthalts vor 2005 erworben wurden! Für einen Auslandsaufenthalt ab Juli 2005 wird ausschließlich der Europass Mobilitätsnachweis ausgestellt.

Ein einmal ausgestellter Europass Berufsbildung kann nicht in einen 'neuen' Europass Mobilitätsnachweis umgewandelt werden.

In welcher Sprache soll der Mobilitätsnachweis ausgefüllt werden?

Der Europass Mobilitätsnachweis wird in einer oder mehreren zwischen der Entsendeorganisation, der Gastorganisation und der betroffenen Person vereinbarten Sprache(n) ausgefüllt.

Ist der Mobilitätsnachweis ein offizielles Dokument?

Nein. Beim Europass Mobilitätsnachweis handelt es sich nicht um ein offizielles Dokument, sondern um einen Qualifikationsnachweis, zu dessen Nutzung sich alle Beteiligten (Entsende- und Gastorganisation, Nutzer) im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung entschlossen haben. Durch seine einheitliche Struktur kann er jedoch zur Dokumentation von Berufs- und Lernerfahrungen in Europa beitragen. Arbeitgebern wird er somit eine wichtige Hilfe bei der Beurteilung Ihrer Kompetenzen bieten.

Der Europass Mobilitätsnachweis ist nur gültig, wenn er die Originalunterschriften (bzw. Stempel) beider beteiligten Einrichtungen trägt. Das österreichische Europass Zentrum behält sich eine Überprüfung der im Dokument gemachten Angaben vor. Nach Abschluss der Mobilitätsinitiative können Sie Ihren Europass Mobilitätsnachweis elektronisch speichern, das Dokument bleibt Ihr Eigentum.

Wo bekomme ich den Mobilitätsnachweis?

Der Europass Mobilitätsnachweis kann online unter www.Europass-Mobilitaet.at erstellt werden. Bitte beachten Sie generell die Bedingungen für die Ausstellung eines Mobilitätsnachweises (siehe oben!).

Europass Mobilitätsnachweis jetzt erstellen!

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